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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Sauldorf Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sauldorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Gemeinde Sauldorf
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Trauungen

Trauung in der Gemeinde Sauldorf

Sie haben gemeinsam beschlossen den nächsten Schritt mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zu gehen und die standesamtliche Eheschließung einzugehen. Wir wünschen Ihnen zu Ihrer Verlobung herzlichen Glückwunsch und freuen uns, Sie in unserer Gemeinde trauen zu dürfen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Heiraten in Sauldorf, was zu beachten ist, wann und wo Sie Ihre Trauung anmelden müssen und wo die Trauung stattfinden kann.

Die Anmeldung findet frühestens sechs Monate vor Ihrem gewünschten Termin im Standesamt am Wohnort der Eheschließenden statt. In unserer Gemeinde melden Sie sich am Standesamt in Meßkirch an, die Trauung kann anschließend in Meßkirch oder auch in Sauldorf von unserem Bürgermeister, Herr Rommeler, oder von Frau Renate Hermann durchgeführt werden. Zur Anmeldung müssen beide Verlobten anwesend sein. Anschließend wird das Standesamt die Eheschließung prüfen und wird Ihnen daraufhin die Genehmigung bescheinigen. Welche Unterlagen Sie zu diesem Termin bereits mitbringen erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch. Alle wichtigen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Falls einer von Ihnen oder beide aus dem Ausland abstammen, benötigen Sie zwingend ein Ehefähigkeitszeugnis, die Ledigkeitsbescheinigung reicht an dieser Stelle nicht aus.

Den Ort der Eheschließung können Sie anschließend auch in einer anderen Gemeinde wählen. Sie müssen sich aber dennoch im Standesamt an Ihrem Wohnort anmelden, die notwendigen Unterlagen werden dem weiteren Standesamt weitergeleitet. Mit dem zweiten Standesamt müssen Sie im Folgenden nur noch die notwendigen Termine und den Ort der Trauung besprechen.

Falls Sie einen Trauzeugen zu Ihrer Hochzeit mitnehmen möchten, können wir diese gerne in die Zeremonie einbinden. Trauzeugen sind jedoch in Deutschland nicht mehr notwendig.

Die Kosten für die Eheschließung ergeben sich insgesamt aus den Kosten für die Anmeldung, dem Ort der Trauung und der Wahl des Wochentags. Die Preise finden Sie weiter unten.

In unserer Gemeinde können Sie an folgenden Orten Ihre standesamtliche Eheschließung vornehmen:

  • Im Rathaus im Bürgermeisterzimmer
  • Im Saal des Feuerwehrhauses in Sauldorf
  • Im Nebenraum im Bürgerhaus Sauldorf, sowie im Freien daneben

Feiermöglichkeiten haben Sie unter anderem hier:

Termine & Kosten

Die Trautermine in Sauldorf sind:

Jeder Wochentag

Die Kosten für eine Eheschließung am Standesamt in Meßkirch/Sauldorf sind:

Für die Prüfung der Ehefähigkeit werden 65 € erhoben, wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) werden 110 € erhoben, wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist werden 130 € festgesetzt.

Für die Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung wird eine Gebühr in Höhe von 45 € erhoben.

Bei Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten oder außerhalb gewidmeter Diensträume, Trauräume und Eheschließungsorte, ausgenommen bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 110 € erhoben. Dies trifft für die Trauungen im Bürgerhaus bzw. im dortigen Außenbereich und im Feuerwehrhaus Sauldorf zu

Falls standesamtliche Trauungen vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg, als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, vorgenommen werden soll, werden zusätzlich 45 € berechnet.

An der Vielfalt der Gebühren ist ersichtlich, dass bei einer Eheschließung kein Pauschalbetrag im Voraus genannt werden kann. Die Kosten für eine Eheschließung liegen in der Regel bei zwischen 200 € und 300 €.

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