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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Sauldorf Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sauldorf
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Neuigkeiten

Müssen Reiter Pferdekot von der Straße mitnehmen?

Erstelldatum22.04.2026

Bleiben beim Ausritt Hinterlassenschaften der vierbeinigen Begleiter auf der Straße liegen, müssen diese nach dem Ausritt bestmöglich entfernt werden. Das gilt bei öffentlichen Straßen nicht nur für die Fahrbahn selbst, sondern auch für danebenliegende Grün- oder Randstreifen. Geregelt ist das in § 32 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es, dass Verschmutzungen öffentlicher Straßen verboten sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken. Vor allem bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. Wichtig: Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige, sondern eine unverzügliche Beseitigung. Das heißt: Der Reiter darf erst einmal zum Stall zurückreiten, um geeignete Gerätschaften zu holen. Danach sollte er aber direkt zurück zur Stelle mit dem Pferdemist um diesen zu beseitigen. Übrigens: Wenn das Pferd äppelt und der Reiter kümmert sich nicht, kann es teuer werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Gebühren verbunden ist. Muss der Kothaufen durch Andere entfernt werden, muss der Reiter auch dafür zahlen. Und: Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen, können die Unfallopfer auch noch Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen. Wir bitten alle Pferdehalter bzw. Reiter, diese Regelung zu beachten und die verkehrswidrigen Zustände zu beseitigen. Sie erleichtern sich und allen Mitbürgern das Zusammenleben. Ihre Gemeindeverwaltung Sauldorf

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