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Bundestageswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Bundestageswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Wahlbenachrichtigungen werden ab heute verteilt
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die rechts abgedruckte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann im Rathaus Sauldorf abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum Freitag,21.02.2025, 15:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.
Fehldruck auf den Wahlbenachrichtigungen:
Bitte beachten Sie, falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch wenn auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein anderes Datum (22.02.2024) stehen sollte. Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt