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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Sauldorf Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sauldorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Gemeinde Sauldorf
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Grundsteuer

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Sauldorf legt der gemeinsame Gutachterausschuss Sigmaringen fest. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.sauldorf.de/leben-wohnen/bauen/bodenrichtwerte. 
Sie dürfen auch gerne das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg, kurz Boris-BW hierfür werden.

Steuerchatbot zur Grundsteuerreform

Sie haben Fragen zum Steuerrecht und wollen eine unverbindliche Auskunft? Nutzen Sie den virtuellen Steuerchatbot, in dem Sie hier klicken.

Fragen und Antworten zur Grundsteuer A

Die häufigsten Fragen rund um die Grundsteuer A hat das Landesministerium für Finanzen auf deren eigener Homepage geklärt. Schauen Sie doch mal vorbei.

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Die Antworten zu den am häufigst gestellten Fragen rund um die neue Grundsteuer finden Sie auf der Homepage des Landesministeriums für Finanzen, oder einfach hier.

Das große Grundsteuer-Glossar.

Allgemeine Informationen zur neuen Grundsteuer

I. Allgemeine Informationen

Im Januar 2025 erhalten Sie voraussichtlich Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), das die Grundsteuererhebung neu regelt. Diese Neuregelung war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsmethode für verfassungswidrig erklärte. Das Land Baden-Württemberg hat die Vorgaben des Gerichts umgesetzt und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) ein modifiziertes Bodenwertmodell eingeführt. Die Berechnung des Grundsteuerwerts basiert auf der Grundstücksfläche sowie dem Bodenrichtwert, der zum 1. Januar 2022 vom unabhängigen Gutachterausschuss der Gemeinde festgelegt wurde. Der Wert des Gebäudes spielt hierbei keine Rolle.

II. Berechnung des Grundsteuerbetrags: Zuständigkeiten und Schritte

Der Grundsteuerbetrag wird, wie gewohnt, in einem dreistufigen Verfahren festgelegt: Zunächst wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert, wobei die Wohnnutzung begünstigt wird. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Im letzten Schritt wird der Hebesatz der Gemeinde Sauldorf auf den Messbetrag angewendet, um den endgültigen Grundsteuerbetrag zu berechnen.

1. Zuständigkeit des Finanzamts

Das Finanzamt ist für die Berechnung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags zuständig. Diese Beträge wurden Ihnen bereits im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt, basierend auf den Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung. Bei Fragen oder Einwendungen zu Ihrem Grundsteuerwert- oder Messbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Gemeinde Sauldorf ist an den festgelegten Grundsteuermessbescheid gebunden – auch wenn ein Einspruch eingelegt wird. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, wird der Grundsteuerbescheid entsprechend geändert.

2. Zuständigkeit der Gemeinde Sauldorf

Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wurde von der Gemeinde Sauldorf festgelegt. Für das Jahr 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 480 v.H. und für die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) 380 v.H. Bei Fragen zur Grundsteuer können Sie sich an die Gemeindekasse wenden: Frau König, Telefon 07578/925-14, E-Mail gka@sauldorf.de. Falls Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Zahlung auch für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie diese Zahlung in Zukunft nicht mehr wünschen, kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Sauldorf.

IV. Weitere Informationen und Mitteilungspflichten

Weitere Informationen finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an Ihrem Grundstück ergeben, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen – auch ohne gesonderte Aufforderung. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen.

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