Grundsteuer
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Sauldorf legt der gemeinsame Gutachterausschuss Sigmaringen fest. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.sauldorf.de/leben-wohnen/bauen/bodenrichtwerte.
Sie dürfen auch gerne das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg, kurz Boris-BW hierfür werden.
Steuerchatbot zur Grundsteuerreform
Sie haben Fragen zum Steuerrecht und wollen eine unverbindliche Auskunft? Nutzen Sie den virtuellen Steuerchatbot, in dem Sie hier klicken.
Fragen und Antworten zur Grundsteuer A
Die häufigsten Fragen rund um die Grundsteuer A hat das Landesministerium für Finanzen auf deren eigener Homepage geklärt. Schauen Sie doch mal vorbei.
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
Die Antworten zu den am häufigst gestellten Fragen rund um die neue Grundsteuer finden Sie auf der Homepage des Landesministeriums für Finanzen, oder einfach hier.
Das große Grundsteuer-Glossar.
Allgemeine Informationen zur neuen Grundsteuer
I. Allgemeine Informationen
Im Januar 2025 erhalten Sie voraussichtlich Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), das die Grundsteuererhebung neu regelt. Diese Neuregelung war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsmethode für verfassungswidrig erklärte. Das Land Baden-Württemberg hat die Vorgaben des Gerichts umgesetzt und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) ein modifiziertes Bodenwertmodell eingeführt. Die Berechnung des Grundsteuerwerts basiert auf der Grundstücksfläche sowie dem Bodenrichtwert, der zum 1. Januar 2022 vom unabhängigen Gutachterausschuss der Gemeinde festgelegt wurde. Der Wert des Gebäudes spielt hierbei keine Rolle.
II. Berechnung des Grundsteuerbetrags: Zuständigkeiten und Schritte
Der Grundsteuerbetrag wird, wie gewohnt, in einem dreistufigen Verfahren festgelegt: Zunächst wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert, wobei die Wohnnutzung begünstigt wird. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Im letzten Schritt wird der Hebesatz der Gemeinde Sauldorf auf den Messbetrag angewendet, um den endgültigen Grundsteuerbetrag zu berechnen.
1. Zuständigkeit des Finanzamts
Das Finanzamt ist für die Berechnung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags zuständig. Diese Beträge wurden Ihnen bereits im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt, basierend auf den Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung. Bei Fragen oder Einwendungen zu Ihrem Grundsteuerwert- oder Messbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Gemeinde Sauldorf ist an den festgelegten Grundsteuermessbescheid gebunden – auch wenn ein Einspruch eingelegt wird. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, wird der Grundsteuerbescheid entsprechend geändert.
2. Zuständigkeit der Gemeinde Sauldorf
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wurde von der Gemeinde Sauldorf festgelegt. Für das Jahr 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 480 v.H. und für die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) 380 v.H. Bei Fragen zur Grundsteuer können Sie sich an die Gemeindekasse wenden: Frau König, Telefon 07578/925-14, E-Mail gka@sauldorf.de. Falls Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Zahlung auch für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie diese Zahlung in Zukunft nicht mehr wünschen, kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Sauldorf.
IV. Weitere Informationen und Mitteilungspflichten
Weitere Informationen finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an Ihrem Grundstück ergeben, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen – auch ohne gesonderte Aufforderung. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen.