GEMEINDE

Anschrift
Gemeindeverwaltung Sauldorf
Hauptstr. 32
88605 Sauldorf

Fon 07578-925-0
Fax 07578-925-16
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Öffnungszeiten
Mo 08.00 -12.00 Uhr
Di  07.30 - 12.00 Uhr | 13.00 - 18.00 Uhr
Mi  08.00 - 12.00 Uhr
Do 08.00 - 12.00 Uhr
Fr  08.00 - 12:00 Uhr

 

Friedhöfe

 

Friedhofssatzung

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (jeweils in der derzeit gültigen Fassung) hat der Gemeinderat am 27.06.2019 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen   weiterlesen ...

 

Gebührenverzeichnis

gemäß § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Sauldorf vom 27.06.2019

1

Verwaltungsgebühren – bleiben unverändert –

 

2

Benutzungsgebühren

 

2.1

Bestattung

 

2.1.1

von Personen im Alter ab 10 Jahren

                         480,00 €

2.1.2

von Personen unter 10 Jahren

                         240,00 €

2.1.3

von Tot- und Fehlgeburten

                         180,00 €

2.1.4

Zuschlag für die Tieferlegung eines Grabes

                         120,00 €

2.1.5

Zuschlag zu 2.1.1 – 2.1.4
für Bestattungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen

30%

2.2

Beisetzung von Urnen

 

2.2.1

regelmäßig

                         240,00 €

2.2.2

Zuschlag zu 2.2.1
für Bestattungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen

30%

2.3

Überlassung eines Reihengrabes

 

2.3.1

für Personen im Alter ab 10 Jahren

                         700,00 €

2.3.2

für Personen unter 10 Jahren

                         250,00 €

2.4

Überlassung eines Urnenreihengrabes

                         350,00 €

2.5

Überlassung eines anonymen Grabfeldes

                         250,00 €

2.6

Überlassung eines Rasenreihengrabes

                      1.250,00 €

2.7

 Überlassung eines Urnenrasengrabes

                         650,00 €

2.8

 Überlassung eines Baumgrabes (Urne)

                         850,00 €

2.9

 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten

 

2.9.1

 Einzelgrab

                         800,00 €

2.9.2

 Einzelgrab (tief)

                      1.600,00 €

2.9.3

 Doppelgrab

                      1.600,00 €

2.9.4

 Doppelgrab (tief)

                      2.200,00 €

2.9.5

 Doppelgrab (doppeltief)

                      3.200,00 €

2.9.6

 Urnenwahlgrab (doppel/einzel)

                         400,00 €

2.9.7

 Urnenwahlgrab (maximal 4 Urnen)

                         500,00 €

2.9.8

 Wahlgrab für Personen unter 10 Jahren

                         250,00 €

2.9.9

 Rasenwahlgrab

                      1.400,00 €

2.9.10

 Rasenwahlgrab (tief)

                      2.200,00 €

2.9.11

 Urnenrasenwahlgrab

                         700,00 €

2.9.12

 Baumwahlgrab (Urne)

                         950,00 €

2.9.13

 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts

 

2.9.13.1

für die Dauer einer Nutzungsperiode
wie Ziffern 2.9.1 bis 2.9.12

 

2.9.13.2

für eine davon abweichende Nutzungsdauer
anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.

 

2.10

 Benutzung der Leichenhalle

                         180,00 €

2.11

 Sonstige Leistungen

 

2.11.1

 Ausgraben, Umbetten und Tieferlegen
von Leichen, Gebeinen oder Urnen sowie Entfernen von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen

 

2.11.1.1

je Hilfskraft und angefangene Stunde

                           35,00 €

2.11.1.2

je angefangene Baggerstunde

 nach tatsächlichem Aufwand (Fremdkosten)

2.12

 Zuschlag zu Ziffern 2.3 bis 2.11
für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz

50%

 

      

 

 

Andere Verstorbene sind nicht:

 

 

1. verstorbene Einwohner der Gemeinde Sauldorf.

 

 

2. Verstorbene, die früher in der Gemeinde Sauldorf gewohnt haben und ihre Wohnung nur

 

    wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Altenpflegeheim oder eine ähnliche

 

    Einrichtung oder wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen

 

    zur Vermeidung der Aufnahme in eine der genannten Einrichtungen aufgegeben haben.

 

3. in der Gemeinde verstorbene oder tot aufgefundene Personen ohne festen Wohnsitz.

 

4. mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbene.

 

Friedhof Bietingen

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Friedhof Boll

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